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Selbstzahler

Als Selbstzahler umgehen Sie lange Wartezeiten und bürokratische Antragsverfahren, was eine zeitnahe Behandlung ermöglicht. Die Kosten belaufen sich auf 167,58 € pro 50-minütiger Sitzung, orientiert an der Gebührenordnung (GOP). Die Diskretion ist hoch, da keine Krankenkasse informiert wird. Die Kosten können als „außergewöhnliche Belastung“ (§ 33 EStG) in der Steuererklärung abgesetzt werden, sofern eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Zu den 167,58 € kommen noch einmalig 187,69 € für die biografische Anamnese sowie 75,75 € für Testdiagnostische Verfahren. Eine detaillierte Übersicht aller Abrechnungsziffern finden Sie in der Honorarvereinbarung zum Download, wobei für Selbstzahler nur die o.g. Kosten relevant sind.

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