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Private Krankenversicherungen und Beihilfe
Die Kostenübernahme in einer Psychotherapie-Privatpraxis erfolgt unkompliziert über die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Privatversicherte (PKV), Beihilfeberechtigte und Heilfürsorge-Empfänger reichen die Rechnungen nach probatorischen Sitzungen (Diagnostik) und genehmigter Antragsstellung (Kurz-/Langzeittherapie) ein. Die Höhe der Erstattung hängt stark vom individuellen Versicherungsvertrag oder Beihilfetarif ab. Daher empfehle ich Ihnen sich vorab zu informieren, welche Kosten von Ihrem Versicherer übernommen werden. Eine Übersicht der am häufigsten abgerechneten Leistungen finden Sie auf der zweiten Seite der Honorarvereinbarung zum Download:
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